Ordnung der Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) des
Verein des Rhodesian Ridgeback e.V. (VDRR e.V.)
§1 Allgemeines
Die ZZP ist eine öffentliche Veranstaltung. Das Mindestalter des teilnehmenden Hundes muss am Tag vor der ZZP 15 Monate betragen. ZZP´s erfolgen auf Anfrage, mindestens aber zwei Mal im Jahr. Die Termine werden unter Einhaltung einer angemessenen Frist auf der Internetseite des VDRR e.V. veröffentlicht.
Mindestens 1 Tag vor dem Termin müssen die vollständigen Gesundheitsgutachten bei der Geschäftstelle des VDRR e.V. eingereicht werden. Der Hund muss vom Besitzer vorgeführt werden.
§2 Zuchtzulassungskommission (ZZK)
Die Zuchtzulassungskomission (ZZK) besteht aus dem Hauptzuchtwart (oder von ihm einen benannten Vertreter) und 2 Zuchtwarten bzw. einem Zuchtwart und einem Zuchtwartanwärter. Sie erteilt nach der Überprüfung folgender Unterlagen die Zuchtzulassung des Hundes:
- Original Ahnentafel des Hundes
- Chipnummer des Hundes stimmt mit der in der Ahnentafel angegebenen überein.
- Befund der Schilddrüsenuntersuchung muss der Zuchtordnung (ZO) entsprechen.
- Befund der röntgenologischen Untersuchung (HD, ED, OCD Ellenbogen und Schulter, Coronoid) muss der ZO entsprechen.
- Allgemeiner Untersuchungsbogen des Tierarztes (Herz, Zähne etc.) muss der ZO entsprechen.
- auf mindestens 3 Ausstellungen ein mindestens „sehr gut“ erhalten hat.
- dem Rassestandard gemäß der ZO entspricht.
- den Verhaltenstest der ZZP bestanden hat.
§3 Prüfung
3.1. Die Prüfung findet im Freien statt. Die Höchstzahl der an einem Tag stattfindenden ZZP’s ist auf 10 begrenzt.
3.2. Läufige Hündinnen sind der ZZ-Kommission vor Beginn der Veranstaltung zu melden, die regelt dann den Zeitpunkt der Teilnahme.
3.3. Die Zulassung zur ZZP kann nur erfolgen, wenn die Ergebnisse der Auswertungen der Gesundheitsuntersuchungen mit den Bestimmungen der ZO übereinstimmen.
3.4. Vergleich der Chipnummer des Hundes mit der Chipnummer, die auf der Ahnentafel angegeben wird
3.5. Durchführung des unten aufgeführten Verhaltenstest
3.6. Begutachtung des Exterieurs nach Rassestandard der FCI
3.7. Begutachtung des Ridges nach Rassestandard der FCI
3.8. Begutachtung des Gangwerks
§4 Verhaltenstest
- Aufbau und Ort des Tests werden von der Zuchtkommission vorbereitet und können von dieser geändert werden. Die Prüfungsbedingungen sollte für jeden Hund gleich sein.
Der Hund sollte einer Familienhund- oder Begleitundeprüfung entsprechende Ausbildung besitzen.
Bereits bestandene Prüfungen werden vermerkt, in der unten beschriebenen Form aber nochmals überprüft.
- Der Test kann auf Wunsch des Besitzers vorzeitig abgebrochen werden und gilt dann als nicht bestanden. Der Test kann 1 Mal wiederholt werden. Die zweite Entscheidung ist endgültig.
- Der Test kann von der ZZ-Kommission abgebrochen werden, wenn der Hund aggressives Verhalten gegenüber jedem der Kommissionsteilnehmer zeigt. Der Hund wird dann nicht zur Zucht zugelassen. Die Überprüfung kann dann von einem amtlich bestellten Prüfer im Rahmen eines Wesenstests in Anwesenheit eines Zuchtwarts vorgenommen werden.
4.4. Überprüfung des Verhaltens
Der Hund soll während der Vorführung des Hundes in allen 3 Gangarten an der durchhängenden Leine gehen, ohne wesentliche Hilfe. Der Hund soll an der langen Leine stehen bleiben, während der Besitzer sich entfernt.
Der Hund muss sich in Beisein seines Besitzers anfassen lassen und sein Gebiss mit Hilfe des Besitzers zeigen. Er muss während des Messens stehen bleiben. Danach wird er an einer vorbestimmten Stelle ins Bleib gebracht und der Besitzer entfernt sich ein paar Meter.
Verhalten in einer Menschengruppe.
Eine Gruppe mit mehreren Menschen bewegt sich und der Hund geht an der durchhängenden Leine mit dem Hundeführer in Achterschleifen hindurch.
Der Hundeführer begrüßt einen Fremden mit Handschlag.
Die Gruppe bewegt sich enger um den Hundeführer herum, ohne diesen jedoch in irgendeiner Weise zu bedrängen. Der Hund zeigt in jeder Situation Aufmerksamkeit, aber keine Aggression und versucht auch nicht sich aus der Situation zu entfernen.
Verhalten gegenüber Artgenossen
Zu jedem Zeitpunkt der Prüfung sind verschiedene Hunde anwesend.
Am abgelegten Hund werden mehrere Hunde vorbeigeführt.
Der Hund passiert an der durchhängenden Leine eine nicht zu enge Gasse aus Personen und Hunden.
Der Hundeführer passiert mit dem Hund ruhig eine entgegenkommende Person mit Hund.
Der Hund zeigt in keiner Situation ein aggressives Verhalten oder versucht sich aus der Situation selbständig zu entfernen, er darf jedoch auch nicht in eine Verteidigungssituation gebracht werden.
Verhalten gegenüber akustischen Reizen
Ein Fahrrad, Skateboard- oder Inliner-Fahrer passiert den Hund in einem Abstand von 2 Metern.
Eine mit Kieseln gefüllte Blechdose fällt 5 Meter neben dem Hund zu Boden.
Ein hinkender Mensch, der eigenartige Laute ausstößt geht vorbei.
Verhalten gegenüber optischen Reizen
Die hinkende Person, bekleidet mit Hut und Mantel geht vorbei.
Ein Regenschirm wird in einer Personengruppe geöffnet.
Der Hund kann sich stark interessiert zeigen, darf aber nicht aggressiv reagieren oder versucht sich aus der Situation selbständig zu entfernen.
§5 Abschluss der Prüfung
5.1. Der Prüfer spricht mit dem Besitzer über das Ergebnis der ZZP.
5.2. Eine Durchschrift des unterzeichneten ZZP-Protokolls ist dem Hundebesitzer nach der Prüfung auszuhändigen.
5.3. Das ZZP-Protokoll muss folgendes enthalten:
- Tag und Ort der Prüfung
- anwesende Prüfer
- Namen, Chipnummer und Zuchtbuchnummer des Hundes lt. Ahnentafel
- Zusammenfassung der Ergebnisse der Gesundheitsauswertungen
- detaillierte Ergebnisse der Begutachtung des Hundes nach dem
Rassestandard der FCI und der ZO des VDRR e.V.
- detaillierte Ergebnisse der Begutachtung des Gangwerkes
- detaillierte Ergebnisse des Verhaltenstest
- Unterschrift der ZZK
- Zeitpunkt der Gültigkeit der ZZP
5.4. Die Gültigkeit einer bestandnen ZZP beginnt erst mit dem in der ZO genannten Mindestalter für Rüde und Hündin
§6 Inkrafttreten
Die Zuchtzulassungs- und Körordnung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Vorstand am 01.01.2008 in Kraft. Änderungen können von der Zuchtzulassungskommission mit Zustimmung des Vorstandes vorgenommen werden.
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